Satzung und Ordnung

Die aktuelle Version von Satzung und Ordnungen können beim Vorstand eingesehen werden.


Die „10 Gebote“ – aufgeschrieben im Gründungsjahr 1921

  1. Der Bootsplatz mit seinen Anlagen und Aufbauten ist erst durch viel Mühe und Arbeiten der Mitglieder zu dem geworden, was er jetzt ist: Eine Erholungsstätte für Mitglieder und ihre Angehörigen. Achte und schütze die Anlagen und das Eigentum des Vereins, wie einen Dir gehörenden Besitz, für den Dir einen Ersatz zu schaffen, nie mehr möglich ist!
  2. Halte den Bootsplatz, die Wege und Anlagen sauber, so daß sich jeder über unsere Einrichtungen freuen und sich bei uns wohl fühlen kann. Abfälle, Papier usw. bringe selbst immer gleich an die dazu bestimmten Stellen und verlasse Dich in Deiner Sorglosigkeit nicht darauf, daß das der Arbeitsdienst am nächsten Sonntag tun soll.
  3. Achtet auf Eure Kinder! Auch für diese soll unser Platz eine Erholungsstätte sein, doch darf damit keine Beeinträchtigung anderer verbunden sein. Haltet die Kinder zu Eurer eigenen Sicherheit von den Bootsstegen, Uferböschungen und Booten fern. Ein Schaden an Gesundheit und Leben der Kinder ist nie wieder gut zu machen
  4. Fremde Boote betrete nur dann, wenn Dein kameradschaftliches Gefühl es erfordert (Sicherung des Bootsmaterials usw.). Stehe Deinen Sportgenossen und den bei uns anlegenden Gästen mit Rat und Tat zur Seite, so daß Du vorkommenden Falles deren Hilfe auch in Anspruch nehmen kannst.
  5. Wenn Du Besuch von lieben Freunden und Verwandten bekommst, dann mache diese bitte darauf aufmerksam, daß die Eingangstüren stets geschlossen werden müssen und daß der Verein aus dem Grunde keine besondere Aufsichtsperson hat, weil er erwartet, daß alle Gäste unserer Mitglieder die Eigenart des Vereins, seine Einrichtungen und die seiner Mitglieder so beachtet werden, daß unseren Mitgliedern als Gastgeber später keine Vorhaltungen gemacht werden brauchen. Nichtmitglieder dürfen unangemeldet über Nacht nicht auf dem Bootsplatz verbleiben. Wenn ausnahmsweise Verwandte oder Bekannte der Mitglieder in ihrer Koje oder in ihrem Boot übernachten sollen, dann muß das Mitglied dem Vorsitzenden oder der Platzkommission vorher rechtzeitig Mitteilung machen, damit die Eintragung im Logierbuch erfolgen kann.
  6. Sämtliches Material, welches zum Auf- und Abslippen der Boote gebraucht wird, gehört dem Verein. Sorge dafür, daß nichts verloren geht. Bringe Pallhölzer, Winde, Bootswagen, Taue, Werkzeuge usw. an die dafür bestimmten Stellen. Bei unordentlicher Behandlung der Werkzeuge und des Transportmaterials leidet dasselbe und Du kannst bei dem Transport Deines eigenen Bootes Schaden an demselben erleiden.
  7. Petroleum- und Spirituskocher dürfen in den Kojen nur in Tätigkeit gesetzt werden, wenn dazu eine vollständige ausreichende Brandschutzeinrichtung vorhanden ist und solange jemand zur Beaufsichtigung der Kochvorrichtung in der Koje anwesend ist. Auch bei einem nur kurzfristigen Verlassen der Koje sind Kocher und Lampen sofort zu löschen. An jeder Koje muß jederzeit ein mit Wasser gefüllter Eimer bereit stehen. Benzin, Öl, leicht entzündbare Brennstoffe und Motoren dürfen nicht in den Kojen oder in den Schuppen, sondern nur an den vom Verein dafür bestimmten Stellen aufbewahrt werden. Das Hantieren mit offenem Licht (Kerze) sowie das Rauchen ist in den Schuppen im allgemeinen Interesse streng untersagt.
  8. Musik ist mit Geräusch verbunden; Musik verträgt nicht jedermann. Beachte dies zu allen Stunden, damit Dein Nachbar schlafen kann. Auch Chorgesänge in der Kantine, so schön sie dem Sänger auch klingen mögen, sind in vorgeschrittener Stunde durchaus nicht geeignet, die Nachtruhe zu fördern.
  9. Hunde führe auf dem Bootsplatz unbedingt an der Leine. Sollten die Tiere dabei nach Deiner Meinung noch nicht genügend Platz und Gelegenheit haben, sich austollen zu können, findest Du alles dazu Erforderliche außerhalb des Bootsplatzes.
  10. Sei immer bemüht, den vorstehenden Leitsätzen auf unserem Bootsplatz nachzuleben und beherzige das Dichterwort: „Wer Eintracht in der Gemeinde stiftet, dem wird sie selber mit entsprießen; und wer mit Zwietracht das Volk vergiftet, bekommt sie selber zu genießen!“